Allgemeine Geschäftsbedingungen des Instituts für ökonomisches, ökologisches und soziales Denken
1. Geltung
Das Institut für ökonomisches, ökologisches und soziales Denken – im Folgenden mit IDE bezeichnet – erbringt seine Leistungen auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von IDE ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag der Auftraggeber bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Angebot von IDE. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes und der Vergütung bedürfen der Schriftform.
Die Auftraggeber werden IDE mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie werden IDE von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
IDE empfiehlt grundsätzlich die Benennung eines hauptverantwortlichen Ansprechpartners durch die Auftraggeber. Damit kann ein reibungsloser Informationsaustausch (oft auch informell) erfolgen kann und eine unternehmensspezifische Strategie und Umsetzung realisiert werden.
Die Auftraggeber tragen den Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben von IDE wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
Die Auftraggeber sind weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Wird IDE wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so halten die Auftrageber IDE schad- und klaglos.
Hat IDE eine vereinbarte Tätigkeit erbracht, teilt der zuständige Projektleitung dies den Auftraggebern schriftlich mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und beendet, wenn der Auftraggeber nicht binnen 4 Wochen mit einer schriftlichen Begründung widerspricht oder die Ergebnisse verwertet hat.
3. Fremdleistungen
IDE ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“). IDE wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
4. Termine
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei AuftragnehmerInnen von IDE – entbinden IDE jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn die AuftraggeberInnen mit ihren zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) im Verzug sind.
5. Außerordentliche Projektbeendigung
Die Zusammenarbeit kann beiderseits jederzeit - ohne Angabe von Gründen - mit einer Frist von einem Monat beendet werden. Wir übergeben in diesem Fall alle bis zum Zeitpunkt der Projektbeendigung erarbeiteten Unterlagen an den Auftraggeber. Im Falle der außerordentlichen Projektbeendigung wird das Honorar nur bis zur Beendigung der bearbeiteten Stufe fällig.
6. Rücktritt vom Vertrag
IDE ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität der Auftraggeber bestehen.
7. Honorar
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von IDE für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. IDE ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält IDE ein zu vereinbarendes Honorar. Dieses Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Leistungen von IDE, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von IDE schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird IDEdie Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als von Auftraggebern genehmigt, wenn die Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht.
8. Zahlung
Die Rechnungen von IDE sind binnen vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. IDE gewährt kein Skonto.
9. Präsentationen
Für die Teilnahme an Präsentationen steht IDE ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den Personal- und Sachaufwand von IDE für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält IDE nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von IDE, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von IDE; die Auftraggeber sind nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von IDE nicht zulässig. Ebenso ist den Auftraggebern die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwerben die Auftraggeber keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von IDE gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist IDE berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Die Auftraggeber erwerben durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit IDE dürfen die Auftraggeber die Leistungen von IDE nur selbst und nur für die Dauer des Vetrrags mit IDE nutzen. Für die Nutzung von Leistungen von IDE, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von IDE erforderlich. Dafür steht IDE und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
11. Geheimhaltung
Wir verpflichten uns, über alle Geschäftsgeheimnisse, die aufgrund der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt werden, während und nach der Zusammenarbeit absolutes Stillschweigen zu bewahren.
12. Kennzeichnung
IDE ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf IDE und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass den Auftraggebern dafür ein Entgeltanspruch zusteht. IDE ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs der Auftraggeber dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zu den Auftraggebern bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
13. Gewährleistung und Schadenersatz
Die Auftraggeber haben allfällige Reklamationen innerhalb einer Woche nach Leistung durch IDE schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht den Auftraggebern das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch IDE zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei die Auftraggeber von IDE alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen. Die Beweislastumkehr zu Lasten von IDE ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind von den Auftraggebern zu beweisen. Schadenersatzansprüche der Auftraggeber, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von IDE beruhen. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exkl. Steuern begrenzt.
14. Haftung
IDE wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Auftraggebern rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von IDE für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme gegen die Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn IDE ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet IDE nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten der Auftraggeber oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. IDE haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
15. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und IDE ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von IDE Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen IDE und den Auftraggebern ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von IDE örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
Institut für ökonomisches, ökologisches und soziales Denken: Besondere Geschäftsbedingungen für den Ausbildungs- und Weiterbildungsbereich
1. Zahlungsbedingungen
Nach erfolgter Anmeldung erhält die TeilnehmerIn die Anmeldebestätigung, sowie die Rechnung. Die Teilnahmegebühr zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer muss spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt eingezahlt werden. Bei Zahlungsverzug ist der/die Kunde/in zum Ersatz sämtlicher Mahnkosten und Inkassospesen verpflichtet.
2. Stornobedingungen
Da kurzfristig frei werdende Seminarplätze nur sehr schwer wieder neu zu vergeben sind, stellen wir bei einer Stornierung vier bis zwei Wochen vor Seminarbeginn 50%, bei einer späteren Stornierung 100% des Seminarbeitrages und der Hotelaufenthaltskosten in Rechnung. Abgezogen davon werden selbstverständlich diejenigen Hotelkosten, die nicht anfallen (das sind vor allem Verpflegungskosten). Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
3. Absage der Veranstaltung
Das IDE bittet um Verständnis, dass wir uns die Absage bzw. Verschiebung von Veranstaltungen, z.B. bei Ausfall eines/r Referenten/in oder aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl, vorbehalten müssen. Im Fall der Absage einer Veranstaltung erstatten wir die anteilige Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.
4. Haftungsbeschränkung der veranstaltenden Organisation
Das IDE haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf mindestens grobe Fahrlässigkeit des IDE zurückzuführen. In gleicher Weise ist die Haftung für Personenschaden ausgeschlossen.
Nach
erfolgter Anmeldung erhält die TeilnehmerIn die Anmeldebestätigung,
sowie die Rechnung. Die Teilnahmegebühr zzgl. gesetzlicher
Mehrwertsteuer muss spätestens 10 Tage nach Rechnungserhalt eingezahlt
werden. Bei Zahlungsverzug ist der/die Kunde/in zum Ersatz sämtlicher
Mahnkosten und Inkassospesen verpflichtet.